VOB und BGB am Bau
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Rechtliche Regelungen im Bauvertrag
Beim Abschluß eines Bauvertrages sollte geklärt sein, welche rechtlichen Bestimmungen - VOB oder BGB - für die Durchführung einer Bauleistung angewendet werden sollen. Ohne abweichende vertragliche Vereinbarung wird die Erbringung einer Bauleistung immer nach dem Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Diese Regelungen können für die Baubranche jedoch problematisch sein, da hiermit alle Arten von Werkverträgen abgedeckt werden sollen - egal ob es sich um einen Schlüsseldienst oder um Friseurleistungen handelt. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen entwickelte mit der VOB/B eigene detaillierte Regelungen für die Erstellung von Bauwerken. Der Ausschuss hat damit im Grunde auf der Grundlage des BGB ein spezielles Bauvertragsrecht geschaffen.
Inhaltsverzeichnis
VOB Bestandteile
VOB 2019 für Handwerker:
Ende 2019 ist eine neue Gesamtausgabe der VOB erschienen. Von den Änderungen der aktuellen VOB 2019 sind mehrere Teile betroffen:
- Geänderte Regelungen gibt es hauptsächlich im Teil A der VOB 2019. Relevant ist die VOB/A für Handwerksbetriebe, die sich auf öffentliche Aufträge bewerben.
Die neue VOB/A enthält sechs wesentliche Änderungen, die für Handwerker besonders interessant sind. Dazu gehören unter anderem Anpassungen bei der Nachforderung von Unterlagen.
Die VOB/A-Abschnitte 2 und 3 wurden nur redaktionell verändert. Der Abschnitt 1 hat sich maßgeblich verändert. Er regelt die Vergabe von Aufträgen mit Auftragswerten unterhalb der EU-Schwellenwerte. Darunter fallen 98% aller Aufträge im Bundeshochbau. Seit dem 1. März 2019 ist Abschnitt 1 in Kraft und muss für Bundesbehörden angewendet werden. Die Abschnitte 2 und 3 sind am 18. Juli 2019 in Kraft getreten. - Die VOB 2019 Teil B blieb unverändert, es gilt daher weiterhin die Version VOB 2016
- Die Regeln der VOB 2019 Teil C wurden in wesentlichen Punkten grundlegend neu gefasst. Mehr als 80% aller Normen wurden fachtechnisch oder redaktionell geändert. Diese Änderungen an der VOB/C 2019 hat direkte Auswirkungen auf die Ausschreibung und Abrechnung von Hoch- und Tiefbauleistungen sowie auf die technischen Gewerke.
VOB/A
BGB und VOB für Handwerker und Bauunternehmer - Mehr als 400 wertvolle Praxistipps inkl. neuer VOB/A & VOB/C 2019
Der Teil A beinhaltet die förmlichen Bestimmungen zur Vergabe von Bauleistungen. Die VOB/A bezieht sich also auf den Zeitraum vor Abschluß eines Bauvertrags. Nach den Vorschriften der VOB/A werden Bauverträge von öffentlichen Auftraggebern ausgeschrieben und vergeben. Zusammenfassend geht es in der VOB/A um die Anwendung der unterschiedlichen Vergabearten, die nach den Vorgaben der §§ 3 und 3a der VOB/A durchgeführt werden müssen.
[➥ Bau Ausschreibung & Vergabe | VOB/A Vergabearten]
VOB/B
Die VOB/B enthält vertragsrechtliche Angaben für die Bauabwicklung. Die VOB/B wurde ursprünglich erstellt, um für die Durchführung von Bauvorhaben der öffentlichen Hand klärende und einheitliche Grundsätze und Vorschriften zu schaffen. Es stellt gewissermaßen ein "allgemeines Vertragsmuster" dar, das sich auf die Durchführung von Bauvorhaben bezieht. Heute wird die VOB/B aber auch von nicht öffentlichen Auftraggebern zum Gegenstand des Bauvertrags gemacht und hat eine große praktische Bedeutung erlangt. Speziell für das Baurecht werden in der VOB/B sinnvolle Ergänzungen bzw. Sonderbestimmungen des BGB-Werkvertragsrechts vorgenommen. Anders als das BGB ist die VOB/B speziell auf Bauverträge zugeschnitten und schließt dessen Lücken. Sie ist deshalb für den Bauvertrag besonders praktikabel.
[➥ Bauablauf - Bauzeitenplan, Baudokumentation und Bauleitung]
VOB/C
Die VOB/C enthält eine Sammlung von Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Bauleistungen, die gleichzeitig auch als DIN-Normen veröffentlicht werden. Hier werden konkrete Anforderungen an Leistungsbeschreibung, Ausführung der Bauleistung und deren Abrechnung aufgestellt. Sofern die Anwendung der VOB/B vertraglich vereinbart wurde, gilt die VOB/C automatisch.
[➥ VOB/C 2019 Praxiskommentar]
Bauvertragsrecht nach BGB 2018 - Übersicht Änderungen
Ab 01.01.2018 gilt das neue BGB - Nun müssen Sie bei Bauvorhaben mit privaten Bauherren gravierende Änderungen beachten.
Diese wesentlichen Änderungen des BGB sind bei Aufträgen mit privaten Bauherren Pflicht. Das neue BGB 2018 hat große Vorteile für Sie:
- schnelle Abnahme möglich durch Mitteilung der Fertigstellung
- Zustandsfeststellung bei Abnahmeverweigerung möglich
- Umfassendes Änderungsrecht des Bauherrn – verbesserte Chancen für höhere Preise für Sie!
Als Handwerker und Bauunternehmer haben Sie zukünftig mehr Rechte gegenüber Baustoff- und Großhändlern
Bei Lieferung von mangelhaften Baustoffen durch den Großhändler oder Hersteller an Handwerker oder Bauunternehmer konnten diese bisher nur die Lieferung neuer, mangelfreier Baustoffe verlangen. Die Kosten für Ausbau und Einbau des Materials blieben allerdings beim Handwerker oder Bauunternehmer hängen. Im BGB 2018 wird nun geregelt, dass der Baustoff- oder Großhändler auch die Ausbau- und Einbaukosten zu tragen bzw. zu ersetzen hat.
Neu im BGB 2018 - Verbraucherbauvertrag
Mit der Reform des Bauvertragsrechtes wurden auch neue Schutzvorschriften für Verbraucher eingeführt, die allerdings nur für Verbraucherbauverträge gelten. Dabei ist zu beachten, dass nicht jeder mit einem Verbraucher abgeschlossene Bauvertrag auch ein Verbraucherbauvertrag ist:
- Ein Verbraucherbauvertrag liegt nach § 650i Abs. 1 BGB 2018 nur dann vor, wenn der Verbraucher die Errichtung eines neuen Gebäudes oder vergleichbare, erhebliche Umbaumaßnahmen beauftragt.
- Wer als Auftragnehmer nur ein Einzelgewerk erbringt (zum Beispiel Heizung, Sanitär, Estrich), der schließt keinen Verbraucherbauvertrag ab, selbst wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt.
Der Verbraucher hat außerdem Anspruch auf eine detaillierte Baubeschreibung und ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB 2018. Dies bedeutet, er kann Aufträge grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen (§ 650l BGB 2018).
Bauvertrag nach BGB oder VOB
BGB- und VOB-Musterbriefe/-verträge für Handwerker und Bauunternehmer - Über 400 Vorlagen nach neuer VOB 2019 & BGB 2018
Nach neuem Recht gilt ab dem 01.01.2018 für Bauvorhaben mit privaten Bauherren nur noch das neue BGB 2018. Wird dagegen mit privaten Bauherren die VOB vereinbart, haben Sie als Handwerker oder Bauunternehmer gravierende Nachteile und eine hohe Rechtsunsicherheit zu befürchten.
Um Ihre Rechte bei Bauvorhaben mit privaten Bauherren zu sichern, sollten Sie jetzt neue Formulare für Ihre Bauaufträge nutzen - Mit den aktuellen BGB- und VOB-Musterbriefen und Verträgen für Handwerker und Bauunternehmer sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite:
- Neuer BGB-Musterbrief "schnelle Abnahme möglich": Fertigstellung anzeigen – Schweigen des AG/keinen Mangel benannt: Abnahme ist erfolgt – Vergütung ist fällig.
- Neuer BGB-Musterbrief "Zustandsfeststellung bei Abnahmeverweigerung fordern": Zustandsfeststellung nach BGB 2018 fordern – Haftung für spätere Beschädigungen vermeiden.
- Neuer BGB-Musterbrief "Angebot bei Änderungen mit garantierter Abschlagszahlung": Garantierte Abschlagszahlungen sichern – Vorsicht bei Überzahlungen!
Sichern Sie sich mit den neuen Musterbriefen nach BGB 2018 die schnelle Abnahme und garantierte Abschlagszahlungen!
➥ Die Anwendung der VOB ist nur für öffentliche Auftraggeber verpflichtend.
Was Handwerker wirklich brauchen
Quelle: WEKA Media GmbH
VOB oder BGB - Wer in der Baubranche tätig ist, muss die aktuellen Regelungen des Baurechts kennen und sicher anwenden. Meist geht es dabei für Sie um große Summen: ob bei der Erstellung von Angeboten, der Abnahme von Bauleistungen, der Rechnungsstellung und Zahlungsverfolgung oder der Gewährleistung – Sie sollten sich auf jeden Fall absichern und das aktuelle Baurecht sicher anwenden können. Nur so haben Sie die Garantie, dass Sie kein Geld verschenken und beim Schriftverkehr mit Ihren Vertragspartnern, der Erstellung von Bauverträgen und Abrechnungen, sowie beim Bauablauf selbst rechtlich immer auf der sicheren Seite sind.
Als Handwerker wollen Sie:
- das aktuelle Baurecht rechtlich sicher anwenden
- Rechtssicherheit vom Vertragsschluss bis zur Vertragserfüllung nach VOB und BGB
- Praxisempfehlungen und Ratschläge passend für Ihr Gewerk nach BGB 2018 und VOB 2019
- die korrekte Ausführung und Vergütung Ihrer Bauleistung nach aktueller VOB sicherstellen
- ohne mühsame Einarbeitung eine praktische Gegenüberstellung von alten und neuen Regelungen des Baurechts nutzen
Nachfolgend finden Sie Produkt-Tipps und Handwerkersoftware zu den Themen VOB / BGB - Kommentare, Musterbriefe und Musterverträge für Ihre tägliche Arbeit und für alle Gewerke wie:
Betonbauer, Bodenleger, Dachdecker, Elektrohandwerk, Estrichleger, Fliesenleger, Gartenbauer, Glaser, Landschaftsbauer, Maler, Maurer, Metallbauer, SHK-Handwerk, Spengler, Stahlbauer, Straßenbauer, Stuckateure, Tiefbauer, Tischler, Trockenbauer, Zimmerer
VOB und BGB - Aktuelle Produkt-Tipps - Kommentare, Musterbriefe, Verträge
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